Mein Erbe tut Gutes
Gutes bewirken – Eine Tat, die bleibt
Wenn man seine Angehörigen gut versorgt weiß oder aber keine weiteren Angehörigen hat, warum dann nicht eine gemeinnützige Einrichtung wie z.B. ein Seniorenhaus im Testament bedenken?
Zukunft gestalten
Jedem Menschen liegen in seinem Leben Werte und Dinge am Herzen, für die er sich tagtäglich einsetzt. Doch die Wenigsten denken darüber nach, was mit diesen Dingen und Wertvorstellungen nach dem eigenen Leben geschieht.
Ein Erbe für den guten Zweck unterstützt unsere wichtige Arbeit wirkungsvoll! Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit ihrem Erbe nachhaltig Gutes tun! möchten.
Testament
Wer einen guten Zweck unterstützen möchte, braucht ein Testament!
Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit, sorgen für Familie und Freunde vor und setzen Ihr Zeichen – weit über Ihre Lebenszeit hinaus. Gleichzeitig schenken Sie sich die Gewissheit, alles rechtzeitig geregelt zu haben. Zudem können Sie so gezielt die gemeinnützige Einrichtung unterstützen, die Ihnen am Herzen liegt.
Einige grundlegende Hinweise hierzu:
Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein
Verstirbt ein Mensch, so geht sein gesamtes Vermögen wie auch seine Verpflichtungen auf den oder die Erben über. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt allein Blutsverwandte, Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Adoptivkinder. Existieren keine Personen, welche einen Anspruch auf den Nachlass haben, tritt der Staat als Erbe auf.
Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen diese Regelung außer Kraft und ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit. Der Erblasser kann durch eine Testamentsspende sicherstellen, dass sein Vermögen auch nach seinem Ableben etwas Gutes bewirkt. Dabei steht es ihm grundsätzlich frei, wen er mit seinem Vermögen bedenkt.
Die richtige Bezeichnung - Erbe oder Vermächtnis
Den Unterschied sollte jeder kennen, der Gutes hinterlassen möchte: Wer zum Erben bestimmt wird, der übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten und Schulden. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg.
Beim Vermächtnis wird nur ein bestimmter Geldbetrag, ein Gegenstand oder eine Immobile für den guten Zweck bestimmt. Die Erben müssen dieses Vermächtnis dann im Erbfall an die gemeinnützige Einrichtung aushändigen.
Wichtig: Im Testament muss immer klar erkennbar sein, wer als Erbe eingesetzt wird und wer ein Vermächtnis erhält.
Wichtig für alle, die keine Angehörigen haben: Als Erben kümmern sich gemeinnützige Einrichtungen nach vorhergehender Absprache auch um die Wohnungsauflösung, Bestattung und die Grabpflege – respektvoll, ganz nach den individuellen Wünschen.
Die passende Form
Ein handschriftliches Testament aufzusetzen, ist einfach! Papier, Stift und das Einhalten nur weniger Formvorschriften – mehr braucht es nicht, um ein Testament aufzusetzen.
Es muss komplett handgeschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Änderungen, Nachträge und Widerrufe sind jederzeit möglich. Wer komplexe Regelungen treffen möchte, sucht sich besser fachkundigen Rat bei einem Anwalt oder Notar.
Wichtig: Richtig aufbewahrt ist ein Testament dort, wo es sicher und schnell gefunden wird. Ratsam ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht.
Die Formulierung
Erbe
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der Stiftung der Cellitinnen (Verwendungszweck – Name des Seniorenhauses, für das Sie spenden möchten), mit einer Erbschaft zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen:
„Hiermit setze ich die Stiftung der Cellitinnen (Verwendungszweck – Name des Seniorenhauses, für das Sie spenden möchten), Graseggerstraße 105 50737 Köln-Longerich als meinen Erben ein“.
Vermächtnis
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der Stiftung der Cellitinnen (Verwendungszweck – Seniorenhaus St.Maria)), mit einem Vermächtnis zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen:
„Aus meinem Erbe soll ein Betrag von [Zahl] EUR / die Immobilie [genaue Bezeichnung] als Vermächtnis an die Stiftung der Cellitinnen (Verwendungszweck – Seniorenhaus St. Maria), Graseggerstraße 105 50737 Köln-Longerich gehen.“
Das Testament hinterlegen
Und wo soll ich es aufbewahren? Diese Frage stellen sich Menschen, die ihr Testament selbst geschrieben haben. Schließlich möchten sie, dass das Dokument im Todesfall gefunden wird. Sehr sicher ist die Aufbewahrung des Testaments beim Nachlassgericht. Stirbt der Verfasser, teilt das Geburtsstandesamt dem Nachlassgericht den Tod mit. Dieses öffnet das Testament und benachrichtigt Erben und andere darin berücksichtigte Personen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Ihr Testament
- Ihren Personalausweis
- Ihre Geburtsurkunde
- 93 Euro
Schritt 1
Ermitteln Sie, welches Amtsgericht für Ihren Wohnort zuständig ist. Denn dort ist das Nachlassgericht angesiedelt. Sind Sie unsicher, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, hilft Ihnen eine Suche im Internet.
Schritt 2
Sie müssen beim Amtsgericht einen Antrag auf Hinterlegung stellen. Das Antragsformular gibt es oft auf der Internetseite des Gerichts. Sie können den Antrag aber auch im Gericht ausfüllen.
Schritt 3
Rufen Sie beim Amtsgericht an und fragen Sie, ob Sie einen Termin benötigen. Nehmen Sie zum Termin nicht nur Ihr Testament, sondern auch Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mit. Die Kosten sind unabhängig vom Vermögen des Testierenden. Die Aufbewahrung kostet einmalig 75 Euro. Sie erhalten vom Gericht einen Hinterlegungsschein für Ihr Testament. Außerdem wird das hinterlegte Schriftstück im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Dies kostet weitere 18 Euro.
Alternativen zum Testament
Schon zu Lebzeiten kann man Teile seines Vermögens an eine gemeinnützige Einrichtung verschenken, sie in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Auch die Stiftung von Vermögen kann interessant sein.
Kleine Beträge können Großes bewirken
Auch wenn das Vermögen nicht groß ist, lässt sich mit einem Testament Gutes bewirken. Schon 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Arbeit gemeinnütziger Einrichtungen wirkungsvoll und nachhaltig.
Steuerliche Vorteile
Die Stiftung der Cellitinnen ist als gemeinnützig anerkannt. Daher fallen weder Schenkung- noch Erbschaftssteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital – egal ob zu Lebzeiten oder per Testament – ungeschmälert dem guten Zweck zugute.
Sprechen Sie mit uns!
Sie erwägen ein Testament zu machen und haben dazu noch Fragen? Gerne klären wir mit Ihnen alle Details. Wir sichern Ihnen zu, dass wir alle aus Erbschaften vereinnahmten Spenden gewissenhaft genau für den zugedachten Zweck verwenden.
Sie haben Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Projekt und die für Sie geeignete Form des Engagements zu finden.
Tel 0221 974514-8668
E-Mail gutes-tun@cellitinnen.de
Spendenkonto
Mit Ihrer Spende sichern Sie unsere Arbeit langfristig.
Stiftung der Cellitinnen
IBAN
DE67 3702 0500 0001 0340 13
Bank
Bank für Sozialwirtschaft
BIC
BFSWDE33XXX
Verwendungszweck – Seniorenhaus St. Maria