Eine Spende im Sinne des Verstorbenen

Viele Angehörige bitten im Sinne des Verstorbenen um eine Spende zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung wie dem Seniorenhaus in dem Ihr lieber Angehöriger verstorben ist. 

Sehr häufig wird bei einem Todesfall auf Blumen- oder Kranzspenden verzichtet. Indem sich die Trauernden finanziell für ein Anliegen engagieren, das dem verstorbenen Menschen wichtig war, drücken sie in besonderer Weise ihre Anteilnahme und Verbundenheit aus.

Beabsichtigen Sie im Namen eines Ihnen nahestehenden verstorbenen Menschen eine Kondolenzspende, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne klären wir mit Ihnen alle Fragen des genauen Ablaufs.

So können Sie helfen

Ihr Spendenaufruf

Auf eine Spende entsprechend dem Willen und im Sinne des Verstorbenen zugunsten des Seniorenhauses (St. Gertrud Seniorenhaus GmbH (Verwendungszweck – Name des Seniorenhauses) können Sie bereits in der Traueranzeige oder im Trauerbrief hinweisen. Zum Beispiel:

Zum Gedenken bitten wir um eine Spende für die St. Gertrud Seniorenhaus GmbH (Verwendungszweck – Name des Seniorenhauses) auf das Konto IBAN: DE59 3702 0500 0001 2396 03, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Trauerfall (Name des/der Verstorbenen)

Auf Wunsch teilen wir Ihnen die Gesamtsumme der Spenden mit.

Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben dürfen wir leider keine Auskunft über personenbezogene Daten der einzelnen Spender geben (Spenderliste oder Einzelbeträge). Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kondolenzspende über das Bestattungsinstitut

Alternativ können Sie – z. B. über Ihr Bestattungsinstitut – ein Sonderkonto für Kondolenzspenden einrichten lassen. Es verschafft Ihnen einen genauen Überblick über die eingegangenen Spenden, so dass Sie sich persönlich bei allen, die etwas gegeben haben, bedanken können. Im Anschluss überweisen Sie den Gesamtbetrag auf unser Spendenkonto mit dem Betreff „Trauerfall (Name des/der Verstorbenen)“.

Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

Nach Bedarf stellen wir den Spendern eine Spendenbescheinigung aus. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum, dass die Trauergäste direkt Kontakt mit uns aufnehmen und uns ihre Adresse mitteilen. Auch können Sie selber Kontakt mit uns aufnehmen und uns eine Auflistung der Spendernamen mit Anschrift und Spendenbetrag zukommen lassen.

Alle Spenden an unsere als gemeinnützig anerkannte Stiftung sind stets steuerlich absetzbar.

Spenden bis 300 EUR – Vereinfachter Spendennachweis

Bei Spenden bis zu 300 EUR dient dieser Beleg in Verbindung mit ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Die Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt werden von uns jeweils zu Beginn des Folgejahres als Sammelbestätigungen versendet.  Bei Spenden bis zu 300 EUR wird auch ein vereinfachter Spendennachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung vom Finanzamt akzeptiert. Wenn Sie diesen Weg wählen möchten, um Ihre Spende steuerlich geltend zu machen, laden Sie einfach den Beleg anbei herunter und drucken diesen aus.

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Sie haben Fragen?

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen die für Sie geeignete Form des Engagements zu finden.

Tel         0221 974514-8668
E-Mail   gutes-tun@cellitinnen.de

Spendenkonto

Mit Ihrer Spende sichern Sie unsere Arbeit langfristig.

St. Gertrud Seniorenhaus GmbH

IBAN
DE59 3702 0500 0001 2396 03

Bank
Bank für Sozialwirtschaft

BIC
BFSWDE33XXX

Verwendungszweck – Name des Seniorenhauses, für das Sie spenden möchten